1

Häufig gestellte Fragen

1. Wie lange ist eine ärztliche Verordnung gültig?

Sofern nicht vom Arzt ein späterer Versorgungszeitraum angegeben wurde, müssen Versorgungen mit Heil- und Hilfsmitteln innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Krankenkassen können ältere Rezepte ablehnen, zeigen sich aber oft auch kulant.


2. Wann muß ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?

Grundsätzlich ist jeder volljährige Versicherte zuzahlungspflichtig. Die gesetzliche Zuzahlung entspricht 10% der Abrechnungssumme, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Hilfsmittel.

Darüber hinaus kann es sein, dass der Versichte einen Privatanteil für die Versorgung leisten muss.

Eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht kann bei den Krankenkassen beantragt werden, wenn die Summe der geleisteten Zuzahlungen mehr als 2% des zu versteuernden Einkommens innerhalb eines Kalenderjahres beträgt.


3. Ich habe medizinische Kompressionsstrümpfe verordnet bekommen. Brauche ich einen Termin zur Maßnahme, oder kann ich jederzeit kommen?

Grundsätzlich brauchen Sie keinen Termin, Sie sollten aber versuchen, möglichst früh am Vormittag vorbei zu kommen. Die Beine schwellen im Tagesverlauf nämlich etwas an und die Passform ist nur dann optimal, wenn die Beine im abgeschwollenen Zustand vermessen werden.

Bringen Sie etwas Zeit mit, um in Ruhe aus unserem Sortiment an attraktiven Farben und Qualitäten auszuwählen.


4. Mein Arzt kann kann mir dieses Jahr keine Kompressionsstrümpfe mehr verordnen, weil sein Budget überschritten ist. Was können Sie mir raten?

Medizinische Kompressionsstrümpfe belasten, wie übrigens alle anderen orthopädischen Hilfsmittel auch, das Heilmittelbudget Ihres Arztes nicht. Ihr Arzt hat Sie in diesem Fall sicherlich nicht wissentlich falsch informiert, sondern er wusste es einfach nicht. Das kommt sehr häufig vor und ist bei rund 250 Krankenkassen und den vielen medizinischen Fachbereichen, mit denen ein Hausarzt zu tun hat, mehr als verständlich.

Geben Sie ihm/ihr einfach unsere Nummer, wir beraten gerne.


5. Wie ist eigentlich der Versorgungsablauf, wenn ich ein Hilfsmittelrezept bekommen habe.

Dazu gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:

Wenn zwischen uns und Ihrer Krankenkasse ein Festbetrag vertraglich vereinbart ist oder der Preis des Hilfsmittels unter der Genehmigungsfreigrenze Ihrer Krankenkasse liegt, kann die Versorgung sofort erfolgen.

In anderen Fällen muss eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Dazu erstellen wir einen Kostenvoranschlag und senden diesen, mit Ihrer Verordnung, entweder auf elektronischem Weg oder per Fax an Ihre Krankenkasse. Bis eine Genehmigung erteilt wird können manchmal Wochen vergehen. Sollten Sie eine schnellere Versorgung wünschen, können sie gegen Bezahlung des Abrechnungspreises Ihr Hilfsmittel sofort erhalten. Nach erteilter Genehmigung bekommen Sie Ihr Geld dann zurück. Darüber hinaus sind Hilfsmittel aller Art auch rezeptfrei gegen Bezahlung erhältlich.


6. Kann ich mein Sanitätshaus frei wählen?

Selbstverständlich! So wie Sie auch Ihren Hausarzt frei auswählen dürfen, sollten Sie Ihre Hilfsmittelverordnung in der Praxis ausgehändigt bekommen und sich damit an ein Fachgeschäft Ihres Vertrauens wenden können. Eine Weitergabe Ihrer Verordnung an Dritte ist aus Gründen der Wettbewerbsregelung und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten gesetzlich untersagt.


7. Ich habe schon seit langer Zeit Krampfadern, bin aber eigentlich Beschwerdefrei. Sollte ich damit zum Arzt gehen?

Krampfadern sind Venen, die in ihrer Funktion, nämlich dem Transport von venösem Blut zum Herzen, eingeschränkt sind. Dieses Krankheitsbild verläuft progredient, d.h. es verschlimmert sich schleichend. Später sind Folgen wie eine Thrombose oder ein offenes Bein möglich. Je früher Sie sich ärztlich untersuchen lassen, desto erfolgreicher wird die Behandlung sein und desto länger erhalten Sie Ihre Lebensqualität und die Schönheit Ihrer Beine.


8. Ich brauche wieder neue Einlagen. Muss ich zum Orthopäden, um sie mir verschreiben zu lassen.

Nein, Einlagen können auch von Ihrem Hausarzt verordnet werden.


9. Nach einer Prostata-Operation kann ich keine Erektion mehr bekommen. Der Urologe meint, das würde „wahrscheinlich“ wieder werden. Kann ich selbst, außer abzuwarten, etwas für meine Erektionsfähigkeit tun.

Eine vorübergehende Erektionsschwäche ist nach einem solchen Eingriff ganz normal. Das Problem besteht darin, dass die Schwellkörper im Penis praktisch verkümmern, wenn sie nicht regelmäßig gedehnt werden. Sie müssen also täglich eine Erektion mit Hilfe einer Vakuumerektionhilfe erzeugen. Durch einen Stauring ist es auch möglich, die Erektion so lange aufrecht zu erhalten, dass ein für beide Partner befriedigender Geschlechtsverkehr möglich wird. Wir führen solche Vakuum-Erektions-Systeme und beraten Sie gerne.